A1-Bescheinigung
Was ist eine A1-Bescheinigung und warum wird sie benötigt?
- Sie dokumentiert in diesem Fall, dass die im Ausland erwerbstätige Person weiter dem deutschen Recht unterliegt und verhindert falsches abführen der Sozialversicherungsbeiträge.
Wer benötigt eine A1-Bescheinigung?
- Arbeitnehmende, verbeamtete Personen und Selbstständige benötigen eine gültige A1-Bescheinigung, sobald sie grenzüberschreitend innerhalb der EU oder in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz arbeiten.
Wie kann die A1-Bescheinigung beantragt werden?
- Für Arbeitnehmende und verbeamtete Personen ist das elektronische Antragsverfahren ohne Ausnahme verpflichtend.
- Für Selbstständige und Personen, die in mehreren Mitgliedstaaten der EU, der EWR und der Schweiz beschäftigt sind, ist der Antrag in Papierform verpflichtend.
- Anträge für eine A1-Bescheinigung dürfen – aus datenschutzrechtlichen Gründen – nicht per E-Mail eingereicht werden. auch nicht an den Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung.
Wo wird die A1-Bescheinigung beantragt?
- Das hängt davon ab, wie die betroffene Person krankenversichert ist.
- Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig, familien- oder pflichtversichert sind (oder in der gesetzlichen Krankenversicherung sind & über eine private Zusatzversicherung verfügen), beantragen diese bei der Krankenkasse.
- Personen, die ausschließlich über eine private Krankenversicherung verfügen, beantragen diese bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger.
- Für Personen, die gewöhnlich in mehr als einem Mitgliedstaat beruflich tätig sind (so genannte „Gewöhnliche Mehrfacherwerbstätigkeit“), wird der Antrag beim zuständigen Träger des Wohnstaats gestellt. Das ist in Deutschland der GKV-Spitzenverband und im Ausland der DVKA.
Wer beantragt die A1-Bescheinigung?
- Bei Arbeitnehmenden und verbeamteten Personen ist der Antrag seitens des Arbeitgeber bzw. des Dienstherrn zu stellen.
- Selbstständige Personen müssen sich direkt an die für den Antrag zuständige Stelle wenden.
Was tun, wenn die A1-Bescheinigung bei Abreise zur GMA noch nicht vorliegt?
- Führen Sie dafür eine Kopie des aktuellen Antrags für die Ausstellung der A1-Bescheinigung mit.
Für weiterführende Informationen wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung.
Quelle: https://www.deutsche-rentenversicherung.de